Leistungen
Wir bieten Ihnen Leistungen im Abwasserbereich: Von der Rohrreinigung und der Abflussreinigung bis hin zur Kanalreinigung.
- Rohrreinigung z.B. Abwasserleitungen im Haus
von DN 40 - 100 - Kanalreinigung z.B. Grundleitung
von DN 100 - 300 - Kanaluntersuchung von DN 50 - 200
- Kanalverlaufsortung von DN 100 - 250
- Ausfräsen von Wurzeln und Ablagerungen
- Erneuerung von Dichtungen und Siphons
- Öl-/Fettabscheider Service
- Service- und Wartungsverträge
- Wartung von Rückstauverschlüssen
Service
Beseitigung von Verstopfungen
Wir beseitigen Verstopfungen in allen Abflussanlagen, Abflussrohren und Abflusskanälen von Waschbecken, Bade- und Duschwannen, Spülbecken, WC-Becken, Urinalbecken, Boden- und Kellerabläufen, Hof- und Regenwasserabläufen, etc..
Fräsarbeiten
Das Ausfräsen von verwurzelten, verfetteten und inkrustierten Abwasserleitungen und Kanälen wird mittels einer speziellen Motorspiralmaschine oder nach Begebenheit mit einer speziellen Hochdrucktechnik vorgenommen.
HD-Reinigung von Abflußleitungen und Kanälen
Hochdruckreinigung von verfetteten, versandeten oder verschlammten Abflussleitungen und Kanälen aller Durchmesser mittels spezieller Wasserhochdruck-Aggregate bis 180 bar/ 80 Liter p.M. Wasserdruck.
Kanaluntersuchungen von Hausanschlüssen und Rohrleitungen
Für Kanaluntersuchungen von Hausanschlüssen und Abwasserleitungen bis 200mm Durchmesser verwenden wir Farbfernseh-Kameras mit Schwenkkopf und Aufzeichnungsmöglichkeit auf SD-Karte. Eine professionelle Dokumentation mit Sichtversion zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder für eigene Interessen können wir Ihnen erstellen.
Kanalverlaufsortung
Die Kanalverlaufsortung wird mit einer Ortungssonde durchgeführt um schadhafte Stellen im Abwasserrohr zu lokalisieren. Dadurch erspart man sich die umständliche Suche der Abwasserleitungen im Boden.
Service- und Wartungsverträge
Um eine reibungslose Funktion Ihrer Abwasserleitungen und Kanalrohre zu gewährleisten, bieten wir Ihnen einen Service- und Wartungsvertrag an. Sie geben uns den Auftrag und wir kümmern uns in regelmäßigen Abständen um Ihre Abwasserleitungen.
Öl-/Fettabscheideranlagen
Im Bereich der Leichtflüssigkeitsabscheider bieten wir Ihnen einen Service für Beratung, Eigenkontrolle (monatlich) und Wartung (halbjährlich) an. Bei Öl- und Fettabscheideranlagen verlangt die DIN für diese Arbeiten die Qualifikation eines Fachkundigen.
Wartung von Rückstauverschlüssen
Die Wartung der Rückstauklappe muss mindesten Jährlich erfolgen um eine reibungslose Funktion zu gewährleisten. Des Weiteren wird seitens der Versicherungen eine Regelmäßige Wartung dringend empfohlen. Eine Wartung wird immer nach Hersteller Angaben fachgerecht durchgeführt.
Allgemeine Voraussetzungen für die Rohr- und Kanalreinigung
1. Mitwirkungspflichten
a) Vor Beginn der Dienstleistung des Auftragnehmers ist vom Auftraggeber zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe mit den erforderlichen Gerätschaften ungehindert und unmittelbar Zugang zu allen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendigen Stellen (Räume, Schächte, Revisionsöffnungen etc.) hat. Hierzu gehört auch die Räumung zu reinigender Flächen und ggf. die Bestimmung der Örtlichkeit der Revisionsöffnung etc. durch einen Plan oder örtlichen Hinweis. Sollte keine Revisionsöffnung oder der gleichen vorhanden sein, ist die Demontage des Siphons oder der Bad Keramik (WC), zur Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer, erforderlich. Die Demontage durch den Auftragnehmer geschieht ausdrücklich auf Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den für die Durchführung der Dienstleistungen notwendigen Strom sowie Wasser zur Verfügung zu stellen, ohne dass hier eine Berechnung seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgt.
2. Leistungshindernisse
Tritt der Leistungserfolg, wegen vom Auftragnehmer nicht erkennbarer baulicher Mängel (unter anderem wegen nicht einsehbarer, nicht intakter, schadhafter oder falsch installierter Rohrsysteme) nicht ein, liegt die Schadensursache in einem Bereich, in dem der Auftragnehmer in Folge behördlicher Vorschriften zu arbeiten gehindert sind oder werden die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzung nicht erfüllt, so ist der Auftraggeber zur Übernahme der dem Auftragnehmer entstandenen Kosten gem. der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet. Außerdem stehen dem Auftragnehmer Schadensersatzansprüche zu, soweit die benutzten Gerätschaften in Folge der baulichen Mängel beschädigt werden.